Liebe Vereinsmitglieder,
wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir unseren Schießverein - ab sofort - wieder für Trainingszwecke unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln nutzen dürfen.
Diese Regelung gilt im Moment nur für Mitglieder des Schießvereins Langeoog.
Bei weiteren Fragen könnt ihr uns (Doreen oder Matthias) gerne anrufen! (unter Festnetz oder Handy)
Bis die Tage im Schießverein!
Die Genehmigung des Landkreises (Kopie der Mail):
AW: Öffnung Vereinsleben 08.05.2020 um 13:50 Uhr
Sehr geehrte Frau Richter,
hiermit möchte ich gerne auf ihre Anfrage antworten:
Gem. der Nds. Verordnung vom 17.04.2020 in der aktuellen Fassung ist der Betrieb und die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport wieder möglich. Es ist stets ein Mindestabstand von 2m von Mensch zu Mensch einzuhalten; zudem dürfen Geräteräume nur unter Einhaltung des 2m – Abstandes betreten werden. Umkleideräume können nicht genutzt werden.
Unter vorgenannten Voraussetzungen kann der offene Schießstand folglich für die Vereinsmitglieder geöffnet werden.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Wittmund
Der Landrat
Im Auftrage
Büroadresse: Zi. , Geb. I, Am Markt 9, 26409 Wittmund
Postadresse: Am Markt 9, 26409 Wittmund
Tel.: 04462 86 7000 - Fax.: 04462 86 1125
Email: Koordinierungsgruppe@lk.wittmund.de
Internet: http://www.landkreis-wittmund.de